Pflegeversicherung
08.11.2004
Deutscher Bundestag: Drucksache 14/407
Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabellen nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthalten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls.
08.11.2004
4. Pflegeversicherung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, daß die Versicherungen nicht lediglich unter Hinweis auf Kaufkraftunterschiede im Ausland Leistungen kürzen dürfen, wenn sie das fällige Geld ins Ausland überweisen.
08.11.2004
B 10 KR 4197 R
Verkündet am 27. August 1998
Von: Reinholf Innig
Deutscher Diabetiker Bund
Ein Lichtblick für Kinder mit Diabetes?
08.11.2004
4. Pflegeversicherung
Die Klägerin begehrt Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe III. Die im Januar 1993 geborene Klägerin leidet seit ihrer Geburt an einem schwerwiegenden Defekt der Lunge. Daneben besteht eine Neurodermitis. Das Versorgungsamt hat die Klägerin als Schwerbehinderte anerkannt und einen Grad der Behinderung von 100 sowie das Vorliegen der Voraussetzungen der
08.11.2004
Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
4. SGB XI-Änderungsgesetz (Pflegeversicherung)Deutscher Bundestag: Drucksache 14/407
Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabellen nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthalten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls.
Volles Pflegegeld auch im Ausland
Bundessozialgericht B 2 U 5/98 R4. Pflegeversicherung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, daß die Versicherungen nicht lediglich unter Hinweis auf Kaufkraftunterschiede im Ausland Leistungen kürzen dürfen, wenn sie das fällige Geld ins Ausland überweisen.
Bundessozialgericht zu Diabetes, Mukoviszidose und Pflegeversicherung
BUNDESSOZIALGERICHTB 10 KR 4197 R
Verkündet am 27. August 1998
Von: Reinholf Innig
Deutscher Diabetiker Bund
Ein Lichtblick für Kinder mit Diabetes?
Zu berücksichtigender Hilfebedarf in der Pflegeversicherung
Bundessozialgericht B 3 P 20/974. Pflegeversicherung
Die Klägerin begehrt Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe III. Die im Januar 1993 geborene Klägerin leidet seit ihrer Geburt an einem schwerwiegenden Defekt der Lunge. Daneben besteht eine Neurodermitis. Das Versorgungsamt hat die Klägerin als Schwerbehinderte anerkannt und einen Grad der Behinderung von 100 sowie das Vorliegen der Voraussetzungen der