Arbeitsrecht
08.11.2004
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2. Arbeitsrecht
Ein unter Betreuung stehender schwerbehinderter Mann wurde im Jahre 1989 aufgrund eines Werkstattvertrages in den Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt aufgenommen und im Jahre 1991 in den Arbeitsbereich übernommen. Bis 1996 zahlte die Werkstatt dem Mann ein monatliches Entgelt in Höhe von zuletzt DM 121,55. Dies entsprach einem Stundenlohn von DM 0,85.
Artikelgesetz (SchwbBAG)
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter - (SchwbBAG) - ArtikelgesetzBegründung (SchwbBAG)
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter - (SchwbBAG) - Begründung allgemeiner und besonderer TeilReferentenentwurf (SchwbBAG)
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter - (SchwbBAG) - Referentenentwurf: Ziele, Lösungen, KostenSchwerbehinderter erkämpfte sich höhere Vergütung
Bundessozialgericht AZR 162/982. Arbeitsrecht
Ein unter Betreuung stehender schwerbehinderter Mann wurde im Jahre 1989 aufgrund eines Werkstattvertrages in den Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt aufgenommen und im Jahre 1991 in den Arbeitsbereich übernommen. Bis 1996 zahlte die Werkstatt dem Mann ein monatliches Entgelt in Höhe von zuletzt DM 121,55. Dies entsprach einem Stundenlohn von DM 0,85.