Kindergeld
08.11.2004
1.) Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder in Wohnstätten bis 31.12.99
Der Bundesfinanzhof hat in 3 Entscheidungen am 15.10.99 ( veröffentlicht am 5.1.2000 ) entschieden, daß erwachsene behinderte Kinder, die in Wohnstätten für Behinderte ohne Kostenbeteiligung der Eltern untergebracht sind, außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Der Bundesfinanzhof rechnet die gewährte Eingliederungshilfe unter Abzug der Verpflegungspauschale als behinderungsspezifischen Mehrbedarf an.
08.11.2004
1.) Kindergeld ab 1.1.2000
Das Bundesamt für Finanzen hat in seiner Dienstanweisung vom 1.2.2000, Gesch. Zeichen: St I 4 - S 2280 - 2/2000 festgelegt, daß unter Anwendung des BFH-Urteils VI R 40/98 vom 15.10.99 das ab 1. Januar 2000 geltende Kindergeld in Höhe von 270,00 DM gezahlt werden muß, wenn die behinderten Kinder die in dem vorgenannten Urteil erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
08.11.2004